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Pflegerin dosiert falsch, Hausarzt muss vor Kadi

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

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„Fahrlässige Tötung“ im Altenheim, so die Anklage gegen den Hausarzt. 24 Monate nach dem Vorfall stellt das Amtsgericht das Verfahren gegen Zahlung von 3000 Euro ein. Der Hausarzt fühlt sich zu Unrecht bestraft.

„Bin ich jetzt zum Abzeichnen der Medikamentenpläne im Altenheim verpflichtet oder nicht? Muss ich dokumentieren, wenn jemand am Wochenende anruft und ich an den Notdienst verweise?“ Dr. Thorsten W.* ist ratlos. Er hat schon die Anklage nicht verstanden – geschweige denn das Urteil, das zwar juristisch weder Strafe noch Vorbestrafung beinhaltet, aber doch eben nur ein „Freispruch zweiter Klasse“ ist.

Am 7. Dezember 2007 wird Anna H.*, eine 87-jährige Patientin von Dr. W., aus dem städtischen Krankenhaus entlassen und zur Pflege in das DRK-Seniorenheim aufgenommen. Bei der Aufnahme überträgt die Altenpflegerin Kathrin M.* die in dem Entlassungsbrief des Krankenhauses angewiesene künftige…

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