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Praxisgebühr: Für Säumige wird‘s teuer

Autor: det

Die KVen sollen demnächst zivilrechtlich gegen Verweigerer der Praxisgebühr vorgehen können. Das bedeutet unter anderem, dass vor Gericht unterlegene Nichtzahler die Kosten tragen müssen.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will mit ihrem Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts auch ein Problem in Sachen „Praxisgebühr“ lösen, das Gesetzgeber und Selbstverwaltung zunächst verschlafen hatten. Die KVen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, den Anspruch auf die Praxisgebühr nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend zu machen. Zudem sollen den Versicherten die Gerichtskosten auferlegt werden können, „wenn sie das Verfahren ohne triftige Gründe, das heißt <ls />missbräuchlich, fortführen“.

Bisher sind die Praxisgebühren vor den Sozialgerichten und nicht vor den Zivilgerichten einzuklagen. Und vor Sozialgerichten muss die KV…

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