Privat abrechnen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Nach xa7 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr ist eine Inanspruchnahme von Nicht-Bundeswehrärzten aufgrund einer Überweisung möglich. Der Soldat hat deshalb zu Beginn der Behandlung den Überweisungsschein vorzulegen. Kann aber der Soldat z.B. aufgrund einer Erkrankung den Überweisungsschein nicht vorlegen, ist dieser innerhalb von vier Wochen nachzureichen. Wird der Überweisungsschein nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, ist der Arzt berechtigt, eine Privatvergütung für die Behandlung zu…
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