Privatversicherer darf Patienten vor Arzt warnen
Schon seit längerer Zeit lag ein Facharzt im Clinch mit einer privaten Krankenversicherung, die häufig seine Abrechnung beanstandete. Schließlich forderte sie bei ihr versicherte Patienten auf, ausführliche Krankheitsberichte vorzulegen, damit sie kontrollieren könne, ob die x-fache Überschreitung des Gebührensatzes in Ordnung gehe. Generell empfahl sie, die Rechnungen erst zu begleichen, wenn sie von Versicherung geprüft worden waren, also die Rechnungen unbezahlt einzureichen. Vergeblich setzte sich der Facharzt dagegen mit einer Klage zur Wehr.
Das Landgericht München I hielt das Vorgehen der Versicherung für zulässig. Natürlich fragten sich die Patienten, wenn sie von der Versicherung…
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