Anzeige

Privatversicherer darf Patienten vor Arzt warnen

Autor: gri

Ein Privatversicherer darf in Briefen

 

seine Versicherten dazu auffordern, die Rechnungen

 

eines bestimmten Arztes vor Bezahlung erst zur Prüfung bei ihm einzureichen.

Schon seit längerer Zeit lag ein Facharzt im Clinch mit einer privaten Krankenversicherung, die häufig seine Abrechnung beanstandete. Schließlich forderte sie bei ihr versicherte Patienten auf, ausführliche Krankheitsberichte vorzulegen, damit sie kontrollieren könne, ob die x-fache Überschreitung des Gebührensatzes in Ordnung gehe. Generell empfahl sie, die Rechnungen erst zu begleichen, wenn sie von Versicherung geprüft worden waren, also die Rechnungen unbezahlt einzureichen. Vergeblich setzte sich der Facharzt dagegen mit einer Klage zur Wehr.

Das Landgericht München I hielt das Vorgehen der Versicherung für zulässig. Natürlich fragten sich die Patienten, wenn sie von der Versicherung…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.