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Rasender Pflegedienst zum Fahrtenbuch verpflichtet

Autor: RA Florian Gritschneder, Foto: BilderBox.com

Das Verwaltungsgericht Berlin ordnet ein Fahrtenbuch für einen Pflegedienst an, um bei Verkehrsverstößen die Fahrer ermitteln zu können.

Erstaunlich: Ein häuslicher Alten- und Krankenpflegedienst leistet sich einen Fuhrpark mit Luxusfahrzeugen (Land Rover Discovery, Daimler Chrysler ML 320 und GL 320). Und die Pfleger fahren anscheinend alle gern schnell. Jedenfalls wurden sie 2010 vier Mal auf Bundesautobahnen geblitzt – mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 km/h über dem erlaubten Wert.


Die Straßenverkehrsbehörde konnte die Fahrer nicht ermitteln, weil die Inhaberin des Pflegedienstes – und Halterin der Firmenfahrzeuge – die Kooperation verweigerte. Sie machte entweder überhaupt keine Angaben dazu, wer gefahren war. Oder sie behauptete, die Fahrer wohnten in Lettland bzw. Russland und „seien nicht mehr da“. Weil sie die…

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