Riesiges Rentenloch für Niedergelassene
Viele Kolleginnen und Kollegen im Freistaat Bayern traf der Brief der Ärzteversorgung wie ein Schock: Es klafft eine Versorgungslücke bei den selbständigen Mitgliedern im Gegensatz zu den angestellten Ärzten. Das hat ein aktuelles Gutachten eines Versicherungsmathematikers ergeben. Weil die selbständigen Mitglieder nur einen Beitrag in Höhe von 8% des Gewinns entrichten, erhalten sie bei gleichen Einkommen deutlich weniger Altersruhegeld als angestellte Ärzte, die aktuell bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5100 Euro 19,5% vom Bruttoentgelt für ihr Alter zurücklegen.
Selbstständige sollen 8 % mehr zahlen
Eine Steigerung von 8% auf demnächst 18%, wie vom Landesausschuss für 2006 empfohlen,…
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