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Schadenersatz zahlt er nicht
Führt eine Fehldiagnose seitens des Betriebsarztes hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers zu dessen unberechtigter Kündigung, so hat der Arbeitnehmer nur gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Schadenersatz, so das Landgericht Paderborn (Az.: 2 O 42/01). rco
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