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Selbst im Ruhestand werden Ärzte geschröpft

Autor: reh

Selbständigkeit wird bestraft. Und das sogar, wenn Ärzte längst im Ruhestand sind. Anders als bei gesetzlich Rentenversicherten, müssen Ärzte dann nämlich den vollen Beitrag zu ihrer Krankenversicherung zahlen. Kommt es ganz hart, verlangen die Kassen auch noch einen höheren Beitragssatz.

Die Mitgliedschaft in der Standesversorgung der Ärzte hat natürlich auch Vorteile im Unterschied zur Rente von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Doch hier liegt ein Nachteil, auf den uns MT-Leser Dr. Klingebiel, Facharzt für Kinderheilkunde und praktischer Arzt in Naumburg, aufmerksam machte. Der Grund: Als Rentner ist man dazu verpflichtet, auch Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Erhält man eine gesetzliche Rente, z.B. von der BfA, muss man allerdings nur den halben Kassenbeitrag von seiner Rente berappen. Die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger, ist der Rentner in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Davon ausgenommen ist allerdings…

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