Soll ich der kranken MFA kündigen?
Matthias Litzel,
Rechtsanwalt, Frankfurt am Main:
Zuerst sollten Sie natürlich das Gespräch suchen. Wie sieht der Heilungsverlauf aus? Wie sehen die Pläne Ihrer Helferin aus? Sollte die Arzthelferin sich nicht selbst zur Kündigung entschließen, müssen Sie überlegen, wie lange der Zustand für Ihre Praxis tragbar ist und dann eine Kündigung erwägen.
Unterliegen Sie als Arbeitgeber nicht dem Kündigungsschutzgesetz (nicht mehr als fünf Arbeitnehmer für Arbeitsverhältnisse vor dem 31.12.2003), dann können Sie eine fristgerechte ordentliche Kündigung ohne Kündigungsgrund aussprechen. Die Kündigungsfrist bei 15-jähriger Betriebszugehörigkeit beträgt sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die…
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