Sono-Berechtigung verfallen lassen und dann überweisen oder IGeLn?
Dr. Karin Hahne,
Fachanwältin für Medizinrecht,
Frankfurt am Main:
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dürfen solche Leistungen aus dem Angebot einer vertragsärztlichen Praxis ausgegliedert werden, die nicht zum Kerngebiet des Fachgebietes gehören. Ultraschalluntersuchungen wird man nicht zum Kerngebiet eines Allge-
meinarztes rechnen können, sodass es ihm überlassen bleibt, ob er sie anbietet oder nicht. Will er Sono anbieten, so ist ihm die EBM-Abrechnung nur möglich, wenn er die Voraussetzungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Sonographie erfüllt. Erfüllt er diese nicht – aus welchen Gründen auch immer – ist es ihm nicht gestattet, den Ultraschall über die KV abzurechnen.…
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