Starke Verluste sind zu vermeiden
So ist die Einführung des neuen HVM von der Vertreterversammlung zunächst um drei Monate verschoben worden. Die Hauptkriterien, nach denen die Gesamtvergütung künftig verteilt werden soll, stehen allerdings bereits fest. Sie wurden im Wesentlichen von der märkischen Schwester-KV übernommen. So soll wie in Brandenburg den Ärzten im Rahmen einer Gesamtpunktmenge ("Punktzahlgrenzvolumen", PZGV) ein fester Punktwert von 4,1 Cent ausgezahlt werden. Laut KV betrifft das rund 90 % des Honorars. Leistungen, die Ärzte über das PZGV hinaus abrechnen, können angesichts einer fixen Gesamtvergütung aber nur mit einem floatenden Punktwert bezahlt werden, das heißt: je mehr abgerechnete Leistungen, desto…
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