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Steuerfallen in der Arztpraxis

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

Wenn Steuerfahnder Tabletten nachzählen: Neben den IGeL-Umsätze werden in Arztpraxen besonders gerne Arbeitsverträge mit Angehörigen, der Betriebs-Pkw und die Praxisgebühr von den Steuerbeamtenins Visier genommen.

Ärzte sind von Finanzbeamten gern gesehen, weil Prüfer hier oft zügig Erfolge vorweisen können. Immer wieder beobachtet Steuerberater Dr. Mathias Mühlen aus Essen*: In der Prüfpraxis sind vor allen Dingen IGeL-Umsätze in Arztpraxen beliebte Einfalltore.

Mittlerweile gehen Finanzprüfer so vor, dass sie sich z.B. angebotene IGeL in der Praxis anschauen und überprüfen, welche Einkäufe dafür getätigt wurden (Vitaminkuren, Botox etc.). Die Ausgaben für die IGeL werden dann mit den Umsätzen verglichen bzw. es wird hochgerechnet, wie viel Umsatz mit den Einkäufen hätte erzielt werden können.

Diese Methode ist eigentlich im Gaststättengewerbe üblich, sagt Dr. Mühlen. Neu ist, dass dies auch in…

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