Anzeige

Steuern sparen

Autor: SIS

Bisher erkannten die Finanzämter die Vermietung einer Eigentumswohnung der Eltern an ein unterhaltsberechtigtes Kind steuerrechtlich nicht an, wenn das Kind die Miete aus dem Unterhalt zahlte.

Die Mietverträge seien nur zum Schein geschlossen, um steuerliche Vorteile daraus ziehen zu können. Nachdem der Bundesfinanzhof schon 1999 diese Auslegung kippte, ist endlich durch eine entsprechende Anweisung auch die Praxis der Ämter geändert worden.

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen vom 19.10.1999 (Az.: IX R 38/99 und IX R 30/98) solche Mietverträge anerkannt. Nach seiner Auffassung ist es unerheblich, ob das Kind die Miete aus eigenen Einkünften und Bezügen, aus einer einmaligen Geldschenkung der Eltern oder dem laufenden Barunterhalt bestreitet. Ohne Bedeutung ist nach Ansicht des Gerichts auch, ob die Eltern die Miete mit dem Barunterhalt des Kindes verrechnen oder gesondert…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.