Steuern sparen
Die Mietverträge seien nur zum Schein geschlossen, um steuerliche Vorteile daraus ziehen zu können. Nachdem der Bundesfinanzhof schon 1999 diese Auslegung kippte, ist endlich durch eine entsprechende Anweisung auch die Praxis der Ämter geändert worden.
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen vom 19.10.1999 (Az.: IX R 38/99 und IX R 30/98) solche Mietverträge anerkannt. Nach seiner Auffassung ist es unerheblich, ob das Kind die Miete aus eigenen Einkünften und Bezügen, aus einer einmaligen Geldschenkung der Eltern oder dem laufenden Barunterhalt bestreitet. Ohne Bedeutung ist nach Ansicht des Gerichts auch, ob die Eltern die Miete mit dem Barunterhalt des Kindes verrechnen oder gesondert…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.