Stopp dem blauen Dunst am Arbeitsplatz
Zugleich mahnte BZgA-Präsidentin Elisabeth Pott Nachholbedarf bei der Umsetzung des gesetzlich verankerten Nichtraucherschutzes in den Betrieben an: Für den Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz werde in der Praxis "noch immer nicht genügend" getan.
Seit 2002 gesetzliche Regelung
Die Bundeszentrale betonte, selbst nach Verdünnung in der Luft sei die Konzentration der krebsauslösenden Stoffe im Tabakrauch noch hoch: So nähmen Passivraucher im Verlauf eines Tages so viele krebserregende Substanzen auf, als ob sie selbst mehrere Zigaretten geraucht hätten. Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist seit Oktober 2002 gesetzlich geregelt. Laut Arbeitsstättenverordnung sind die Arbeitgeber…
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