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Synergetik: BGH bestätigt Gefahr durch unerlaubte Ausübung der Heilkunde

Gesundheitspolitik Autor: Diana Niedernhöfer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat selbst ernannten Heilern das Leben schwerer gemacht. Wer künftig abseits der Schulmedizin Menschen heilen will, sollte sich um eine Heilpraktikererlaubnis bemühen, wenn er keine Strafe riskieren will.

Der BGH bestätigte die Verurteilung einer 72-jährigen Frau zu einer hohen Geldstrafe (120 Tagessätze). Sie hatte sich ohne Heilpraktikererlaubnis als sog. Synergetik-Therapeutin betätigt. Da in mehreren Fällen die potenzielle Gefahr bestanden habe, dass die Klienten Gesundheitsschädigungen davontrügen, hätte die Frau ohne Erlaubnis nicht arbeiten dürfen, hieß es.

Mit der psychotherapeutisch ausgerichteten Synergetik-Methode sollen die Klienten in Tiefenentspannung innere Bilder bearbeiten. Unverarbeitete Erlebnisse und Konflikte sollen so aufgearbeitet und eine Selbstheilung von Krankheiten ermöglicht werden.

Die Methode, die nach Ansicht der Richter einer konfrontativen Psychotherapie

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