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Taxi zum Arzt – das wird leider teuer

Autor: khb

Bei allen Krankenfahrten müssen Sie 10 % der Kosten und höchstens 10 Euro pro Fahrt selbst bezahlen. Den Rest übernimmt die Krankenkasse – leider gilt das nicht mehr bei Fahrten in die Arztpraxis. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen.

Weitere Bedingung: Die Fahrt muss vom Arzt vorher verordnet und von der Kasse genehmigt sein.

Vor allem für chronisch kranke Menschen kann die weitgehende Streichung der Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung richtig ins Geld gehen. Das gilt schon dann, wenn ausnahmsweise nur die Zuzahlung fällig wird, die Verordnung also genehmigt wurde – dann beträgt der Obolus des Patienten 10 % der Kosten und maximal 10 Euro pro Fahrt – also jeweils für Hin- und Rückfahrt.

Der bürokratische Aufwand für die Genehmigung ist groß: Nicht weniger als neun Angaben muss der Arzt auf dem neuen Verordnungsvordruck für Krankenfahrten machen und dann der Kasse „frühzeitig“ zur Genehmigung vorlegen. Bei einer…

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