Techniker Krankenkasse bezahlt auch Alternatives
Für Versicherte der Techniker Krankenkasse dürfen Ärzte ab dem 1. Januar 2012 ein Privatrezept oder ein grünes Rezept für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie ausstellen.
In einer Pressemitteilung weist die Kasse darauf hin, dass sie mit diesem Angebot eine neue Möglichkeit nutzt, die das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ab 2012 bietet. Dieser vom TK-Verwaltungsrat beschlossenen Satzungsänderung muss das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde noch zustimmen.
Die TK möchte sich mit dem neuen Angebot auch von dem Profil der Konkurrenz absetzen. Voraussetzung für die Erstattung ist ein ärztliches …
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