Teilzeit frei vereinbaren?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz ist während des Erziehungsurlaubes eine Erwerbstätigkeit erlaubt, wenn sie beim bisherigen Arbeitgeber erfolgt und die wöchentliche Arbeitszeit 19 Stunden nicht übersteigt. Die Tätigkeit der Arzthelferin bei Dr. F. ist also durchaus zulässig.
Durch die erneute Schwangerschaft greift das Mutterschutzgesetz mit den üblichen Beschäftigungsverboten ein, nämlich in der Zeit sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung. Die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers endet sechs Wochen vor der Entbindung. Wegen der geringfügigen Beschäftigung im Rahmen der 630-DM-Grenze muss der...
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an onlinemedical-tribune.de.