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Tipps zum Kampf mit dem Fiskus

Autor: rco

Jeder Steuerzahler, der sich vom Finanzamt ungerecht behandelt fühlt, kann gegen seinen Steuerbescheid verschiedene Rechtsmittel einlegen. Doch wer gegen das Finanzamt klagt, muss mit hohen Verfahrenskosten rechnen.

Der erste Schritt ist kostenlos: Wenn ein Steuerzahler, der sich vom Finanzamt benachteiligt fühlt, gegen den Steuerbescheid Einspruch erhebt, geschieht das im so genannten "außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren". Die Finanzbehörde bekommt Gelegenheit, ihre Entscheidung zu korrigieren.

Bleibt sie bei ihrer Steuerforderung, gerät der Steuerzahler in Zugzwang. Nun muss er entweder verzichten oder die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens in Kauf nehmen. Das Verfahren beim Finanzgericht kann ohne Anwalt ablaufen. Im Verfahren beim Bundesfinanzhof, dem höchsten Finanzgericht, dagegen besteht Vertretungszwang.

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