Tipps zum Kampf mit dem Fiskus
Der erste Schritt ist kostenlos: Wenn ein Steuerzahler, der sich vom Finanzamt benachteiligt fühlt, gegen den Steuerbescheid Einspruch erhebt, geschieht das im so genannten "außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren". Die Finanzbehörde bekommt Gelegenheit, ihre Entscheidung zu korrigieren.
Bleibt sie bei ihrer Steuerforderung, gerät der Steuerzahler in Zugzwang. Nun muss er entweder verzichten oder die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens in Kauf nehmen. Das Verfahren beim Finanzgericht kann ohne Anwalt ablaufen. Im Verfahren beim Bundesfinanzhof, dem höchsten Finanzgericht, dagegen besteht Vertretungszwang.
Wer eine Verkehrs- und Familienrechtsschutzversicherung hat, besitzt…
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