TK zur Osteopathie: Ärztliche Anordnung reicht weiterhin
Dass es sich bei dem Urteil um eine reine Einzelfallentscheidung ohne weitergehende Bedeutung handelt, wie die TK in einer Antwort an Medical Tribune meint, sieht der renommierte Medizinrechtler Professor Dr. Dr. P. F. Alexander Ehlers nicht so. Es sei zwar (noch) keine höchstrichterliche Entscheidung und lasse auch eine Auseinandersetzung mit der vorangegangenen Rechtsprechung vermissen. Doch es wurden „grundsätzliche Aussagen getroffen, die nun – auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger Haftung – nicht außer Acht zu lassen sind“, unterstreicht der Allgemeinarzt und Rechtsanwalt.
Im MT-Interview hatte er festgestellt: „Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen also grundsätzlich nur noch für…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.