Traditionell oder rational?
Bei den rationalen Phytopharmaka, die ausnahmslos apothekenpflichtig sind, müssen pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt sein. Anders die traditionell angewandten Arzneimittel: Hier muss der Hersteller nur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit versichern, der Beipackzettel nennt lediglich weiche "Indikationen" wie "zur Stärkung bei ...". Diese Arzneimittel enthalten im Schnitt wesentlich weniger Extrakt als apothekenpflichtige Präparate von der gleichen Arzneipflanze, wie eine Analyse am Beispiel des Johanniskrauts ergab. Die empfohlene Tagesdosis lässt sich mit den im Supermarkt erhältlichen Arzneimitteln nicht erreichen.
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