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Trotzdem Regress?

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,

 

Prakt. Ärztin,

 

Dr. Friedrich-Carl Focke,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Münster:
Wir sollen bei den physikalisch.-med. Leistungen in Regress genommen werden, obwohl viele Rezepte nicht vorliegen. Lt. einem Urteil des Sozialgerichtes Berlin ist dies nicht statthaft (Az.: S 71 KA 201/01). Die KV schrieb uns, das Urteil sei nicht rechtskräftig. Können wir auf Grund von "Schätzungen" in Regress genommen werden?

Antwort von Dr. med. Dr. jur. Alexander

P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Sie weisen zutreffend auf eine Entscheidung des SG Berlin hin, das eine Forderung der Kasse als nicht nachgewiesen angesehen hat, da für ein Drittel der Bruttoverordnungskosten keine Belege vorgelegt werden konnten. Die maschinell gemeldeten Verordnungskosten konnten nicht vollständig überprüft und die Verordnungen nicht eindeutig zugeordnet werden. Das Urteil ist wegen Berufung durch die Kasse nicht rechtskräftig. Eine abschließende Entscheidung wird es wohl erst durch das Bundessozialgericht geben. Derzeit stützen sich die Prüfungsausschüsse zur Begründung ihrer Forderungen in der Regel auf die…

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