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Übergangsgeld futsch! Dafür mehr Gehalt?

Gesundheitspolitik Autor: Hermann Müller

Die drei Berliner KV-Vorstände müssen die Anfang 2011 rechtswidrig kassierten Übergangsgelder (je 183 000 Euro) zurückzahlen. Der Verpflichtungsbescheid der Aufsicht ist rechtsgültig, die KV nahm eine Klage vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zurück. Vergangene Woche stellte die Vertreterversammlung (VV) die Weichen für die Rückzahlung. Nun werden Pläne geschmiedet für eine satte Erhöhung der Vorstandsbezüge.

Kurz vor Weihnachten 2012 waren KV-Chefin Dr. Angelika Prehn und ihre Vorstandskollegen Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke scheinbar siegesgewiss zum LSG nach Babelsberg gereist. Zur Verhandlung stand die Klage der KV Berlin gegen einen Bescheid der Aufsicht, der die Rückzahlung von jeweils 183 000 Euro Übergangsgeld forderte.


Das hatten die drei Ärzte Anfang 2011 kassiert – trotz ihrer Wiederwahl als KV-Vorstände für weitere sechs Jahre und eindeutiger Vorgaben in den Dienstverträgen. „Übergangsgeld“ steht Vorständen jedoch nur nach dem Ausscheiden und der hauptberuflichen Rückkehr in ihre Praxen zu.

KV-Chefin Dr. Angelika Prehn hatte sich von der Gerichtsverhandlung sicherlich…

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