Unsere Eitelkeit hat ihren Preis
Es war lange Zeit die einzige "Werbe-Aktivität" von Ärzten: Per Kleinanzeige in der lokalen Tageszeitung meldete sich der Mediziner in den Urlaub ab und einige Wochen später informierte er auf gleichem Wege darüber, dass seine Praxis nun wieder für Patienten geöffnet sei. Werbung in nahezu jeglicher Form war verboten. Erst 2002, als der 105. Ärztetag in Rostock beschloss, dass Ärzte berufsbezogene Informationen über ihre Praxis verbreiten dürfen, war das strikte Werbeverbot gefallen. Was früher kritische Blicke erntete, wurde plötzlich Grundrecht und Teil der ärztlichen Berufsfreiheit.
Die Grenzen für die Praxiswerbung haben sich seither weiter ausgedehnt. Zwar enthält das ärztliche…
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