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Unterhalt notfalls auf Pump
Um das Kind besser betreuen zu können, reduzierte die Krankenschwester ihre berufliche Tätigkeit. Als Ausgleich dafür verlangte sie vom Vater einen Unterhaltszuschuss von 400 DM monatlich. Der verwies auf die finanzielle Durststrecke beim Aufbau seiner Praxis und wollte nicht zahlen. Die Mutter zog vor Gericht. Das Urteil der Amtsrichter (Az.: 71 F 193/00 UK): Langfristig gesehen stehe der Arzt wesentlich besser da als seine Exfrau, da er eine besser dotierte Tätigkeit ausübe. Deshalb könne man jetzt von ihm erwarten, dass er sich vorübergehend einschränke oder auf Pump lebe, um seine Frau zu unterstützen.
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