Verfassungsgericht bestätigt: Viagra gibt‘s nicht „auf Kasse“
Bei dem 1946 geborenen Beschwerdeführer besteht ein Diabetes mellitus mit der Folge einer organisch fixierten erektilen Dysfunktion. Zur Behandlung seiner Erektionsstörungen beantragte er 1999 bei seiner gesetzlichen Kasse erfolglos die Kostenübernahme von Viagra. Auf seine Klage hin verpflichteten die Sozialgerichte die Kasse zur Erstattung der bis Ende 2003 entstandenen Kosten. Die Klage für die Zeit ab 2004 wurde abgewiesen. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz seien sämtliche Arzneien zur Behandlung der erektilen Dysfunktion von der GKV-Verordnung ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR…
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