Vermieter will mir die Kosten aufbrummen
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Die Heizungsanlagenverordnung schreibt vor, dass neue Zentralheizungen mit einer automatischen Regelung ausgerüstet sein müssen. Zwischenzeitlich müssen auch Zentralheizungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingebaut wurden, nachträglich mit einer automatischen Regelung und den Thermostatventilen versehen werden. Ob tatsächlich alle Heizungsanlagen umgerüstet worden sind, wird jedoch weder überprüft noch überwacht.
Der Mieter hat allerdings die Möglichkeit, den Vermieter zum Umrüstung zu zwingen. Der Vermieter muss eine ordnungsgemäße und fehlerfreie Heizungsanlage betreiben. Diese Voraussetzungen werden nicht erfüllt, wenn die…
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