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Verwirrung bleibt

Autor: AT

Die Umrechnung der GOÄ auf Euro sorgte Ende letzten Jahres für Verwirrung. Wegen unterschiedlicher Vorgehensweisen beim Runden kommt es bei bestimmten Positionen zu abweichenden Endbeträgen. Eine gesetzliche Regelung, welche Version rechtlich korrekt ist, gibt es nicht.

Zur Erinnerung: Bei der Umrechnung der GOÄ auf Euro haben die Bundesärztekammer, Softwarefirmen oder Abrechnungsgesellschaften zwei unterschiedliche Wege beschritten. Zunächst wurden die Punkte einer GOÄ-Position mit dem festen Wert 5,82873 multipliziert. Der Endbetrag wurde dann kaufmännisch gerundet, um den Einfachsatz zu erhalten. Bei der Berechnung des 2,3fachen Satzes aber trennen sich die Berechnungswege.

Erst runden, dann multiplizieren?

Die Bundesärztekammer etwa hat - ohne den Einfachsatz zuvor kaufmännisch zu runden - einfach mit 2,3 multipliziert. Andere rechneten mit dem gerundeten Einfachsatz weiter. Die Endergebnisse unterscheiden sich zwar nur um ein bis zwei Cents, aber eine…

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