Vorsicht: Grober Arztfehler durch unterlassene Diagnostik
In Nordrhein hat die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler von 2007 bis 2013 in 3125 Fällen den Vorwurf des Behandlungsfehlers bestätigt. Bei der Hälfte dieser Fälle waren Befunde fehlerhaft unterlassen worden.
Das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein hat die 65. Veranstaltung seiner Reihe "Aus Fehlern lernen" diesem Thema gewidmet. Die Gutachterkommission ist Partner dieser Veranstaltungen.
In der Regel muss der Patient beweisen, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden besteht, erläutert Rainer Rosenberger, Vorsitzender am Oberlandesgericht Köln a.D. und stellvertretender Vorsitzender der Gutachterkommission Nordrhein. Anders bei einem…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.