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Vorsicht vor verschenkten Dienstfahrten

Autor: reh

Ärzte, die ihren Praxis-Pkw nicht ausschließlich dienstlich nutzen, müssen seit Januar eine mindestens 50%ige betriebliche Nutzung nachweisen, wollen sie die 1%-Regelung weiterhin anwenden (MT berichtete). Wer da Hausbesuche morgens auf dem Weg zur Arbeit erledigt, schafft die 50%-Hürde evtl. nicht. Denn alles, was auf dem Weg zur Arbeit liegt, ist keine Dienstfahrt.

Nach der neuen Regelung für Dienstwagen, die rückwirkend zum 1. Januar 2006 gelten soll (der Bundesrat hatte bei Redaktionsschluss noch nicht zugestimmt), kann für den Praxis-Pkw die so genannte 1%-Regelung nur noch angewandt werden, wenn der Dienstwagen auch zu 50 % betrieblich genutzt wird. Durch die 1%-Regelung konnte bisher der private Nutzungsanteil monatlich mit 1% des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt werden. Alle übrigen Kosten wurden als Betriebsausgaben abgezogen. Die Regelung umfasste auch Pkws, die zum „gewillkürten Betriebsvermögen“ gehörten, also nur zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt wurden.

Fahrten strikt vom <ls />Heimweg trennen

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