Vorsorgen mit „Gesundheitlicher Vorausplanung“
Bei schwer kranken Patienten, die nicht mehr einwilligungsfähig sind, ist häufig nicht klar, wie viel Therapie sie sich am Lebensende wünschen. Um Ärzten und Angehörigen die Entscheidung darüber zu erleichtern, wann eine Therapie fortgeführt oder abgebrochen werden soll, wurde vor einigen Jahren die Patientenverfügung gesetzlich verankert. Gebracht hat das bisher wenig.
„Die meisten Patienten auf der Intensivstation haben keine solche Verfügung“, sagt der Münchner Intensivmediziner Dr. Gregor Scheible. „Und wenn es eine Patientenverfügung gibt, ist sie häufig nicht auffindbar oder sie ist so unklar formuliert, dass sie für den konkreten Fall nicht aussagekräftig ist.“ Viele Ärzte erklären…
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