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Vorteile für Senior und Junior winken

Autor: Hans-Joachim Schade

Wenn bisher eine „Senior-Junior-Partnerschaft“ in der niedergelassenen Praxis gewünscht war, arbeitete man mit dem „Partner mit Nullbeteiligung“. Ein Modell, das einige Fallstricke birgt. Seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zu Jahresbeginn braucht man dieses Konstrukt nicht mehr, denn bei vorhandener Zulassung ist die Anstellung eines Arztes in der Praxis möglich. Vor- und Nachteile der beiden Varianten erläutert Rechtsanwalt Hans-Joachim Schade.

Gleich mehrere Ärzte haben folgende Frage an die MT-Redaktion gerichtet: Welche Vor- und Nachteile würde es bringen, eine Gemeinschaftspraxis von zwei vollzeitlich arbeitenden Ärzten umzuwandeln in eine veränderte Form – ein Arzt bliebe weiterhin der „Chef“, der andere würde „angestellt“ (gegen Fixgehalt) weiterarbeiten? Die Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis von zwei vollzeitlich arbeitenden Allgemeinärzten in eine Berufsausübungsgemeinschaft, bestehend aus einem verantwortlichen Hauptarzt und einem angestellten Arzt gegen Fixgehalt, der eine Vollzulassung nach VÄndG ausfüllt, ist zulässig. Diese neuartige Rechtsform wird in Zukunft vermehrt diskutiert werden müssen. Die abrechenbare…

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