Wann ist man beim Arztbesuch unfallversichert?
Suchen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Arzt auf, so sind sie dabei unfallversichert. Dies gilt gleichermaßen für arbeitsmedizinische Vorsorge- und andere vorgeschriebene Untersuchungen, weist die Zeitschrift „DGUV Arbeit und Gesundheit“ hin.
Grundsätzlich sei man jedoch bei Arztbesuchen nicht versichert, da die Gesundheit dem persönlichen Lebensbereich der Versicherten zuzurechnen sei. Ausnahmen ergäben sich aber immer dann, wenn der Arztbesuch erfolgt, weil ein Unfall am Arbeitsplatz passiert ist. Auch wenn eine Krankheit aufgrund der beruflichen Tätigkeit anerkannt wurde oder wenn der Arbeitgeber eine Untersuchung beim Arzt…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.