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Warum Tote Kassenbeiträge zahlen

Frage von Dr. Martin Byrtus
Arzt für Innere Medizin
Villingen-Schwenningen:

Patientinnen haben sich bei mir beschwert, daß von ihrer Witwenrente noch der Beitragsanteil zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung abgezogen wird, wobei sie noch zusätzlich von ihrer eigenen Rente ebenfalls einen Beitragsanteil leisten müssen. Auf welche rechtlichen Grundlagen stützen sich diese Abzüge? Ist es Usus, daß die Toten auch ihren Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen?

Antwort von Gustav-Adolf Hahn
Fachanwalt für Sozialrecht
Hamburg:

Dies entspricht der Gesetzeslage. Nach xa7 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V sind Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, hinsichtlich der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Ferner gilt der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nach xa7 226 Abs. 1 Nr. 2 SGB V als beitragspflichtige Einnahme. Nach xa7 24 SGB VI ist die Witwenrente eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, so daß nach allem auch aus der Witwenrente ein Krankenversicherungsbeitrag zu leisten ist, zumal auch keine Beitragsfreiheit nach xa7 225 SGB V…

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