Warum Tote Kassenbeiträge zahlen
Antwort von Gustav-Adolf Hahn
Fachanwalt für Sozialrecht
Hamburg:
Dies entspricht der Gesetzeslage. Nach xa7 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V sind Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, hinsichtlich der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Ferner gilt der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nach xa7 226 Abs. 1 Nr. 2 SGB V als beitragspflichtige Einnahme. Nach xa7 24 SGB VI ist die Witwenrente eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, so daß nach allem auch aus der Witwenrente ein Krankenversicherungsbeitrag zu leisten ist, zumal auch keine Beitragsfreiheit nach xa7 225 SGB V…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.