Was müssen wir beachten?
Antwort von Markus Henkel,
Rechtsanwalt,
München:
Der anfragende Arzt möchte zusammen mit anderen Kollegen (hausärztliche Internisten) eine Gesellschaft zur Erbringung endoskopischer Leistungen gründen. Die beteiligten Kollegen sollen die erbrachten Leistungen selbst abrechnen, die Geräte sollen an einem Standort gepoolt werden.
Bei einem solchen Vorhaben handelt es sich um eine Apparategemeinschaft im Sinne von § 33 Abs. 1 Ärzte-ZV, also um eine Gesellschaft zur gemeinsamen Nutzung ärztlicher Einrichtungen. Diese ist umsatzsteuerbefreit und unterliegt auch nicht der Gewerbesteuer, da die Einrichtungen Hilfsmittel zur Ausübung des freien ärztlichen Berufes sind.
Hinsichtlich des…
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