Anzeige

Was Sie Arbeitgebern verschweigen dürfen

Autor: Dr. Stefanie Kronenberger

Ihre HIV-Patientin möchte von Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassung zur Prüfung zur Altenpflegerin. Eine der Fragen auf dem Bogen lautet: Sind ansteckende Erkrankungen bekannt? Was geben Sie an, ohne der beruflichen Karriere der jungen Frau zu schaden?

Sie dürfen getrost angeben, die Patientin sei frei von ansteckenden Krankheiten, erklärten der Kölner Rechtsanwalt Jacob Hösl und der Arzt Dr. Jens Jarke von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz aus Hamburg. Denn der Arbeitgeber darf nur nach gesundheitlichen Einschränkungen fragen, die die fragliche Tätigkeit betreffen. Und bei der Altenpflege bestehen keinerlei Übertragungsgefahren durch eine HIV-positive Pflegerin. Selbst hohe Viruszahlen bedeuteten hier keine Einschränkung, erklärte Dr. Jarke.

Altenpflege auch mit hoher Viruslast erlaubt

Jede Frage nach Krankheiten braucht man nur bezüglich ihrer beruflichen Relevanz zu beantworten. Das gilt für den…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.