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Welche Ziffern bringen Geld?

Frage von Dr. G. Pensel und Th. Renck,
Immenstadt:

Wir möchten in unserer Praxis eine "Fußreflexzonenmassage nach Ingham" anbieten, da eine unserer Mitarbeiterinnen sich entsprechend qualifiziert hat. Leider haben wir bis jetzt einige Probleme damit, wie man diese Leistung den Patienten anbieten kann, ohne mit den gesetzlichen Vorgaben in Konflikt zu geraten. Besonders die Konstruktion einer Analogziffer bereitet uns Schwierigkeiten. Welche Ziffern könnte man hier anführen, um auf den Betrag von 40 bis 50xa0DM pro Massage (Dauer 45 bis 60 Minuten) zu kommen? Gibt es bei der Durchführung solcher Leistungen im IGeL-Bereich auch noch andere "Fallstricke" zu beachten?

Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:

Korrekterweise ist diese Behandlung als IGeL-Leistung geplant. Einen der von den Kollegen befürchteten "Fallstricke" sehe ich hier nicht, falls dem Patienten eindeutig (Aushang im Wartezimmer/Merkblatt zum Unterschreiben) klargelegt wird, dass hierbei keine Leistung der GKV vorliegt und diese die Rechnung auch nicht erstatten darf. Ebenso muss die Abrechnung korrekt erfolgen, was bedeutet, dass eine Beratung in Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme eben nicht über die Chipkarte abgerechnet wird. Im Extremfall wird im entsprechenden Quartal keine Chipkarte eingelesen und kein Fall ausgelöst, wenn ansonsten keine…

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