Welche Ziffern bringen Geld?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Korrekterweise ist diese Behandlung als IGeL-Leistung geplant. Einen der von den Kollegen befürchteten "Fallstricke" sehe ich hier nicht, falls dem Patienten eindeutig (Aushang im Wartezimmer/Merkblatt zum Unterschreiben) klargelegt wird, dass hierbei keine Leistung der GKV vorliegt und diese die Rechnung auch nicht erstatten darf. Ebenso muss die Abrechnung korrekt erfolgen, was bedeutet, dass eine Beratung in Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme eben nicht über die Chipkarte abgerechnet wird. Im Extremfall wird im entsprechenden Quartal keine Chipkarte eingelesen und kein Fall ausgelöst, wenn ansonsten keine…
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