Wer entscheidet bei Behandlung?
Vor der Behandlung eines Demenzpatienten
muss immer geklärt
sein, ob der Betroffene einwilligungsfähig
ist. Rechtlich gilt dies als
gegeben, "wenn er - nach entsprechender
Aufklärung - Art, Bedeutung
und Tragweite erfassen und
seinen Willen hiernach zu bestimmen
vermag", erklärte Professor jur.
KONRAD STOLZ von der Fachhochschule
Esslingen auf der Medizin-
Messe 2004.
Selbstbestimmung vor Heilauftrag
Bei beginnender Demenz ist
diese Einwilligungsfähigkeit nicht
immer leicht zu erfassen. Der behandelnde
Arzt muss einschätzen,
ob der Patient im Wesentlichen
versteht, was er ihm erklärt. Besteht
diese Einwilligungsfähigkeit
nach Ansicht des Arztes, dann ist die Entscheidung des…
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