Wer haftet?
Antwort von Markus P. Henkel, Rechtsanwalt, München:
Grundsätzlich haftet jeder, der fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, für den daraus entstehenden Schaden. Dies ist zunächst unabhängig von Alter und Geisteszustand des Schädigenden, findet jedoch dort seine Grenzen, wo der Schädigende mangels Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit für seine Handlungen nicht verantwortlich ist. Das Gesetz (xa7 828 BGB) nennt hier Kinder unter 7 Jahren sowie je nach den Umständen Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren. Auch xa7 827 BGB sieht für Personen, bei denen auf Grund von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störungen der Geistestätigkeit die freie Willensbildung ausgeschlossen ist, einen…
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