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Wer haftet?

Frage von Reinhard Suckow, Arzt für Allgemeinmedizin, Stadthagen:
Kann ein dementer Patient, der ein Blutdruckmeßgerät kaputt gemacht hat, durch seine Betreuer haftbar gemacht werden für einen Restschaden, nachdem eine Versicherung 2000 DM übernommen hat? Der Patient hat aufgrund seiner Tätigkeit bei der PGB ein belastungsfähiges Konto. Was sagen die Juristen dazu? Eine Versicherung des Gerätes von meiner Seite liegt nicht vor.

Antwort von Markus P. Henkel, Rechtsanwalt, München:
Grundsätzlich haftet jeder, der fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, für den daraus entstehenden Schaden. Dies ist zunächst unabhängig von Alter und Geisteszustand des Schädigenden, findet jedoch dort seine Grenzen, wo der Schädigende mangels Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit für seine Handlungen nicht verantwortlich ist. Das Gesetz (xa7 828 BGB) nennt hier Kinder unter 7 Jahren sowie je nach den Umständen Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren. Auch xa7 827 BGB sieht für Personen, bei denen auf Grund von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störungen der Geistestätigkeit die freie Willensbildung ausgeschlossen ist, einen…

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