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Werden die KV-Chefs jetzt noch teurer?

Autor: kol

In einem Musterverfahren stellte das Berliner Sozialgericht letzte Woche klar: Die KVen müssen für ihre Vorstände Beiträge zur Sozialversicherung abführen, denn KV-Chefs sind angestellt.

Das bedeutet, die KV in der Hauptstadt muss für den Zeitraum 2005 bis jetzt für die drei Vorstandsmitglieder nachträgliche Beitragszahlungen in Höhe von rund 150 000 Euro leisten. Das Geld wird nach Angaben der KV aus Rückstellungen genommen, die extra für diesen Fall gebildet worden seien. Die Nachzahlung umfasst den 50%igen
Arbeitgeberanteil für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der drei Chefs. Sie beinhaltet zudem anteilige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Für diese hatten die Vorstände bislang nicht gezahlt, da sie nur für angestellte Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung ist.

KV-Chefin aktivierte das Sozialgericht

Die KV-Berliner Vorstandsvorsitzende Dr. Angelika Prehn hatte…

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