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Wie den Gewinn neu verteilen?

Dr. Hans-Werner Tüttenberg,

Hautarzt in Troisdorf:

Wie wird in einer Gemeinschaftspraxis die Gewinnverteilung geregelt, wenn einer von zwei Partnern weniger arbeiten möchte? Kann man von der Wochenstundenzahl ausgehen?

Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen,
München:

Grundsätzlich kann der Gewinn so verteilt werden, wobei unterstellt wird, dass die Wochenarbeitszeit der angemessene Maßstab für die Arbeitsbelastung beider Partner ist. Prämisse ist außerdem, dass beide Partner am Gesellschaftsvermögen zu gleichen Teilen beteiligt sind, sodass keine Aufteilung zwischen Gewinnanteil aus ärztlicher und unternehmerischer Tätigkeit nötig ist. Schließlich wird impliziert, dass die Praxiskosten proportional auf die Tätigkeitsanteile der Partner umgelegt werden. Man bedenke aber die Fixkosten: Durch weniger…

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