Wie die Ehrlichen vor den Unredlichen schützen?
Vertreter der Krankenkassen hatten gehofft, dass die Politik im Rahmen des Patientenrechtegesetzes eine Regelung gegen „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ treffen würde, um die seit der BGH-Entscheidung von ihnen beklagte „Gesetzeslücke“ zu schließen. Das geschah jedoch 2012 nicht mehr.
Der GKV-Spitzenverband nimmt es KBV und Bundesärztekammer nicht ab, dass mit den heutigen sozialgesetzlichen oder berufsrechtlichen Verboten Vergehen wie Zuweisungen gegen Entgelt, teure gesponserte Tagungsreisen oder Honorare für Pseudo-Anwendungsbeobachtungen verfolgt und geahndet werden können. Er hat deshalb einen Vorschlag zur Bestrafung von Bestechung und Bestechlichkeit fürs SGB V…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.