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Wie die Ehrlichen vor den Unredlichen schützen?

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Über ein halbes Jahr ist vergangen, seitdem der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs freiberuflichen Ärzten bescheinigt hat, dass sie keine Amtsträger oder Beauftragte der Krankenkassen sind und so die zu klärenden Korruptionsvorwürfe ad acta gelegt wurden. Nun nimmt die Diskussion über Verschärfungen im Straf- und Sozialrecht Tempo auf.

Vertreter der Krankenkassen hatten gehofft, dass die Politik im Rahmen des Patientenrechtegesetzes eine Regelung gegen „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ treffen würde, um die seit der BGH-Entscheidung von ihnen beklagte „Gesetzeslücke“ zu schließen. Das geschah jedoch 2012 nicht mehr.


Der GKV-Spitzenverband nimmt es KBV und Bundesärztekammer nicht ab, dass mit den heutigen sozialgesetzlichen oder berufsrechtlichen Verboten Vergehen wie Zuweisungen gegen Entgelt, teure gesponserte Tagungsreisen oder Honorare für Pseudo-Anwendungsbeobachtungen verfolgt und geahndet werden können. Er hat deshalb einen Vorschlag zur Bestrafung von Bestechung und Bestechlichkeit fürs SGB V…

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