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Wie Kassen ihre Versicherten schröpfen

Autor: khb

Krankenkassen wollen ihre Mitglieder um Millionen Euro bringen, die denen eigentlich zustehen, klagt die

 

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie empfiehlt Versicherten, die 1998 bis Juni 2000 Krankengeld erhalten haben, bei ihrer Kasse einen formlosen Antrag auf Neuberechnung und Nachzahlung des Krankengeldes stellen.

Die vzbv greift damit zugunsten der Versicherten einen "Skandal" auf: Jahrelang haben die Kassen bei der Berechnung des Krankengeldes beitragspflichtige Einmalzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld etc.) nicht berücksichtigt. Die entsprechende Vorschrift des Sozialgesetzbuches hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 kassiert und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert, die mit Wirkung zum 1. 1. 1997 zwar erfolgte, jedoch keine Klarheit bei der Gleichbehandlung von Beiträgen und Leistungen brachte. Erneut musste das Verfassungsgericht eingreifen.

Um während dieses Verfahrens eine Flut von Anträgen Betroffener abzuwehren, verpflichteten sich die Kassen freiwillig, dass…

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