Wie Kassen ihre Versicherten schröpfen
Die vzbv greift damit zugunsten der Versicherten einen "Skandal" auf: Jahrelang haben die Kassen bei der Berechnung des Krankengeldes beitragspflichtige Einmalzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld etc.) nicht berücksichtigt. Die entsprechende Vorschrift des Sozialgesetzbuches hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 kassiert und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert, die mit Wirkung zum 1. 1. 1997 zwar erfolgte, jedoch keine Klarheit bei der Gleichbehandlung von Beiträgen und Leistungen brachte. Erneut musste das Verfassungsgericht eingreifen.
Um während dieses Verfahrens eine Flut von Anträgen Betroffener abzuwehren, verpflichteten sich die Kassen freiwillig, dass…
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