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Wie komme ich aus dem Griff der Bank?

Frage von Dr. L. K. aus F.:
Ich habe 1995 zwei Darlehen abgeschlossen. Das erste Darlehen läuft über fünf Jahre mit 8,5 %, das zweite Darlehen über zehn Jahre mit 7,5 %. Ich möchte bei günstigeren Zinsen neu finanzieren. Ich bitte um Mitteilung, wie in meinem Fall die Vorfälligkeitsentschädigung ausgerechnet werden kann, wenn ich die Bank wechsle, bzw. wenn ich bei der Bank bleibe.

Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler, Fachanwalt für Steuerrecht, Starnberg:
Das Schreiben des Dr. K. läßt offen, ob die beiden Darlehen überhaupt vorzeitig zurückgezahlt werden dürfen. In einem früheren MT-Beitrag erläuterte ich, daß die vorzeitige Tilgung wirksam ausgeschlossen werden darf.

Entweder stellt der Leser die beiden Kreditverträge komplett zur Verfügung oder - besser - er fragt seine Bank bzw. beide Banken, ob diese mit vorzeitiger Kündigung einverstanden sind und was dies konkret kosten würde; denn auch bei wirksamem Ausschluß der vorzeitigen Rückzahlung kann sich die Bank hiermit einverstanden erklären.

Auch wenn der Leser die Kreditverträge komplett zur Verfügung stellt,…

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