Wie Notfälle abrechnen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Nach Rückgabe der Kassenzulassung kann ein Arzt grundsätzlich nur noch privat abrechnen. Kassenpatienten darf er nicht mehr behandeln, es sei denn, sie wünschten ausdrücklich von ihm auf Privatrechnung behandelt zu werden. Eine Kostenerstattung durch die Kassen untersagt in diesem Fall das Gesetz.
Anders sieht dies in Notfällen aus: Nach § 2 Abs. 2 BMVÄ (Bundesmantelvertrag Ärzte) gehören zur ärztlichen Behandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auch die in Notfällen ambulant ausgeführten ärztlichen Leistungen durch Ärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind. Eine entsprechende…
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