Wie wehre ich Konkurrenz ab?
Dr. H. G.,
Hausarzt-Internist in L.:
Mein Vermieter hat an eine Praktische Ärztin und eine Kinderärztin vermietet. Die Konkurrenzschutzklausel in meinem Vertrag gelte nicht, da dort nur „Fachärzte für Innere Medizin“ genannt seien.
Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,
München:
Die Rechtsprechung zum Konkurrenzschutz bei Praxismietverträgen ist geprägt von einem tendenziell umfassenden Schutz der Freiberufler. Teilweise wird Konkurrenzschutz ohne eine ausdrückliche Regelung im Praxismietvertrag gewährt, teilweise bestehende Wettbewerbsklauseln ausdehnend interpretiert. Begründung dafür ist der notwendige Wettbewerbsschutz, der für Freiberufler existenziell sein kann, wovon beide Seiten bei…
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