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Wird sie dafür krank geschrieben?

Frage von Dr. R. L. aus G.:
"Eine meiner Arzthelferin hat Kinderwunsch. Wie sich herausgestellt hat, kommt wegen einer Erkrankung des Ehemannes nur ein "Retortenbaby" in Frage. Ab Implantationsdatum - zwei Versuche waren bisher fehlgeschlagen - war die Helferin jeweils für etwa drei Wochen krank geschrieben. Nach dem dritten, nun offenbar erfolgreichen Versuch, ist die Helferin erneut krank geschrieben worden und wird, so vermute ich, sehr wahrscheinlich für einen längeren Zeitpunkt krank geschrieben bleiben. Hat die Helferin Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Sollte ich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sein, kann ich dann diesen Betrag von der Krankenkasse auf Antrag zurückerstattet bekommen?"

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Nach § 27 a des SGB V ist auch die künstliche Befruchtung eine "Erkrankung", denn Leistungen der Krankenbehandlung des SGB umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn

» diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,

» nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt wird (eine hinreichende Aussicht besteht in der Regel nicht mehr, wenn die Maßnahme viermal ohne Erfolg durchgeführt worden ist)

» die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind,

» ausschließlich Ei-…

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