Wird sie dafür krank geschrieben?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Nach § 27 a des SGB V ist auch die künstliche Befruchtung eine "Erkrankung", denn Leistungen der Krankenbehandlung des SGB umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn
» diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,
» nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt wird (eine hinreichende Aussicht besteht in der Regel nicht mehr, wenn die Maßnahme viermal ohne Erfolg durchgeführt worden ist)
» die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind,
» ausschließlich Ei-…
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