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Wo beginnt künftig die Korruption?

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Das Bundesjustizministerium stellt aufgrund der Stellungnahmen von Standesorganisationen und Rechtsexperten Änderungen an den geplanten Strafrechtsparagrafen zur Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in Aussicht.

Noch vor der Sommerpause soll es den Kabinettsentwurf für die geplanten §§ 299a ff. Strafgesetzbuch geben. Und dieser Entwurf wird sich vom bisherigen Referentenentwurf etwas unterscheiden. Das kündigte der zuständige Abteilungsleiter im Bundesjustizministerium, Hans Georg Baumann, beim Medizinrechtssymposium der Dresden International University (DIU) im Haus der Sächsischen Landesärztekammer an. Wie die Änderungen aussehen, verriet er jedoch nicht. Nur soviel: Die Bedenken der Berufsverbände werden ernst genommen; die Bundesärztekammer habe das Vorhaben grundsätzlich begrüßt.

In der Gesetzesbegründung will man sich um noch mehr Klarstellung bemühen, damit gesundheitspolitisch erwünschte…

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