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Wo Steuerfahnder in Praxen hinschauen

Autor: Anke Thomas

Die Praxisgebühr ist ein beliebtes Einfallstor für die Steuerfahndung, weiß Elisabeth von Dorrien, Oberregierungsrätin Finanzamt Koblenz.

 


Oberregierungsrätin Elisabeth von Dorrien: Für Bareinnahmen
sollten auch immer Belege vorliegen.


Dass die Praxisgebühr in Kürze abgeschafft wird, ist für die Fahnder erst einmal unerheblich, da rückwirkend geprüft wird. Der Zufluss von Bareinnahmen, wie die der Praxisgebühr, sollte von Ärzten bzw. dem Praxisteam unbedingt täglich aufgezeichnet werden, damit die Einnahmen für Betriebsprüfer oder Steuerfahnder nachvollziehbar sind, sagte Oberregierungsrätin von Dorrien auf dem Medica-Seminar „Weiße Kittel – Schwarze Kassen: Steuerhinterziehung und Korruption bei Ärzten“.


Dies gilt natürlich auch für Einnahmen aus IGeLn, die ebenfalls zunehmend ins Visier von Prüfern geraten. Für alle…

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