Wohin mit der EDV-Kartei bei Praxisverkauf?
Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
Als Arzt obliegt es Ihnen, der Schweigepflicht nachzukommen. Dies beinhaltet auch eine entsprechende Organisation der Kartei bei Praxisübergabe. Sie haben also die Wahl: Entweder Sie sorgen nachträglich für eine Datentrennung mittels Paßwort, falls das durch Ihre EDV-Firma durchführbar ist. Wenn dies nicht möglich ist, darf die EDV-Kartei nicht verwandt werden.
Falls ein nachträgliches Etablieren von Paßwörtern technisch möglich ist, wäre zu klären, ob dies auch wirtschaftlich sinnvoll ist, da ja Kosten entstehen. Dazu spielt natürlich auch eine Rolle, welche Bedeutung der Nachfolger der Kartei beimißt und ob sich deshalb diese…
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